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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Angebote, Nachweise und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

  2. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Unser Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der angestrebte Erfolg durch einen anderen Vertrag oder etwa durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung oder durch Vereinbarung eines Erbbaurechts erreicht wird. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzgl. eines anderen Objektes zustande kommt.

  3. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises. Wird der Vertrag durch Rücktritt wegen eines vertraglichen Rücktrittsrechts beseitigt, so bleibt der Provisionsanspruch ebenfalls bestehen.

  4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht so, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf.

  5. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns diesem und jedem Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu überlassen.

  6. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt es infolge unbefugter Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, so ist der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.

  7. Die Tätigkeit für den anderen Teil ist dem Makler gestattet.

  8. Mündliche Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

  9. Die in unserem Angebot enthaltenen Angaben beruhen auf den Informationen, die uns von Verkäufern, Vermietern und sonstigen Dritten erteilt wurden. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

  10. Erfüllungsort ist Berlin, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegen stehen.

  11. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 
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